Unternehmensnachfolge in Deutschland
"Er weiß, dass seine Familie rundum gut versorgt ist, und hat eine reibungslose Nachfolgelösung für seine Firma gefunden."
Einer unserer deutschen Kunden hat sein Leben lang kontinuierlich Vermögen über das Wachstum seiner Firma aufgebaut, eines Produktionsbetriebes in einem Nischenmarkt. Als er es an der Zeit fand, seine Nachlass- und Nachfolgeplanung zu regeln, wandte er sich an uns.
Die Situation - Beträchtliche Vermögenswerte, familiäre Verantwortung
Als vermögender Industrieller beabsichtigte unser Kunde, das von ihm gegründete Unternehmen zu sichern und an seinen ältesten Sohn zu übergeben. Er wollte zugleich für seinen jüngeren Sohn, der in den USA lebt und arbeitet, sowie für Ehefrau und Enkel Vorsorge treffen. Die Sorge, sein in Jahren aufgebautes Vermögen zu verlieren, führte zu einer starken Risikoabneigung. Der Kunde wollte zudem eine möglichst vorteilhafte steuerliche Behandlung seines Unternehmens- und Privatvermögens bei der Weitergabe an die nächste Generation sicherstellen.
Unsere Empfehlung - Eine umfassende Erbschaftsstrategie
Nach eingehenden persönlichen Gesprächen und einer ausführlichen Analyse der bestehenden Vermögensstruktur sowie der besonderen Wünsche und Erwartungen des Kunden entwickelten wir eine Reihe detaillierter langfristiger Vorhersagen. Daraufhin konnten wir die finanziellen Folgen bestimmter Entscheidungen (z. B. Übertragung von Unternehmensanteilen, Ruhestandsbeginn, Anlagestrategien und ihre Wechselwirkungen) mit Hilfe einer Szenariotechnik aufzeigen. Damit war eine Grundlage für Gespräche mit dem Kunden, seiner Familie und seinen Beratern gegeben.
Um den Kunden beim Erreichen seiner Ziele zu unterstützen, erstellten wir eine umfangreiche Vorschlagsliste. Wir empfahlen den Transfer von Betriebs- in Privatvermögen durch Erhöhung der jährlichen Entnahmen aus dem Unternehmen, um das unternehmensunabhängige liquide Vermögen zu vergrößern. Zugleich rieten wir zum Verkauf einiger unrentabler Mietimmobilien. Wir schlugen vor, das Unternehmen durch schrittweise Anteilsvergrößerung sukzessive auf den ältesten Sohn zu übertragen. Darüber hinaus empfahlen wir dem Kunden Schenkungen an die anderen Familienmitglieder im Rahmen der Steuerfreibeträge sowie eine testamentarische Regelung mit dem Unternehmensnachfolger als Alleinerben sowie mit umfangreichen Vermächtnissen für die Ehefrau und den jüngeren Sohn.
Um den Kunden beim Erreichen seiner Ziele zu unterstützen, erstellten wir eine umfangreiche Vorschlagsliste. Wir empfahlen den Transfer von Betriebs- in Privatvermögen durch Erhöhung der jährlichen Entnahmen aus dem Unternehmen, um das unternehmensunabhängige liquide Vermögen zu vergrößern. Zugleich rieten wir zum Verkauf einiger unrentabler Mietimmobilien. Wir schlugen vor, das Unternehmen durch schrittweise Anteilsvergrößerung sukzessive auf den ältesten Sohn zu übertragen. Darüber hinaus empfahlen wir dem Kunden Schenkungen an die anderen Familienmitglieder im Rahmen der Steuerfreibeträge sowie eine testamentarische Regelung mit dem Unternehmensnachfolger als Alleinerben sowie mit umfangreichen Vermächtnissen für die Ehefrau und den jüngeren Sohn.
Was sich geändert hat - Risikomanagement für das liquide Vermögen
Der Kunde akzeptierte und verwirklichte die meisten unserer Empfehlungen. Er entschied, sein selbst gemanagtes liquides Vermögen künftig im Rahmen einer aktiven Anlageberatung zu führen. Damit kann er weiterhin eigene Anlageentscheidungen treffen und zugleich auf umfangreiche professionelle Unterstützung vertrauen.
Das Ergebnis - Der Zukunft gelassen entgegensehen
Der Kunde darf sich sicher und zufrieden fühlen. Er weiß, dass seine Familie rundum gut versorgt ist, und hat eine reibungslose Nachfolgelösung für seine Firma gefunden. Durch Schenkungen innerhalb der Steuerfreibeträge erzielt er bedeutende Einsparungen bei der Erbschaftsteuer. Der Kunde schätzt die regelmäßige Aktualisierung seiner Vermögensplanung, und dass wir ihn auf Gelegenheiten zur taktischen (also kurzfristigen) Portfoliooptimierung ansprechen – und damit auf vielversprechende zusätzliche Anlagechancen.
4. Anmerkung: Die Deutsche Bank berät nicht auf den Gebieten Steuern, Recht und Buchführung. Weitere Details
